Werft-Vorschriften

• Rauchen und offenes Feuer sind an den Arbeitsplätzen und in den Lagerhallen strengstens untersagt

• Verschiedene Arten von Abfällen müssen in speziell aufgestellten Containern deponiert werden

• Chemische Abfälle dürfen nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters entsorgt werden

• Es ist verboten, Autos vor den Türen der Lagerhallen abzustellen

• Es ist verboten, Autos innerhalb der Lagerhallen abzustellen

• Autos dürfen nur zum Be- und Entladen in die Lagerhallen fahren

• Alle Arbeiten, die eine starke Verschmutzung mit sich bringen, der Geschäftsleitung melden

• Alle Arbeiten, die von anderen Unternehmen als Jachtwerft Delta ausgeführt werden, der Geschäftsführung melden

• Die Werft haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Yachten während der Winterlagerung

• Die Werft haftet nicht für Schäden durch Hebezeuge, Transport und Lagerung

• Der Eigentümer muss gegen Schäden durch diese Tätigkeiten versichert sein

• Die Werft übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Brand in der Werkstatt oder in den Lagerhallen entstehen

• Kalamitäten immer der Geschäftsleitung melden

• Schäden oder Unfälle immer der Geschäftsleitung melden

• Im Brandfall die entsprechenden Feuerlöscher oder Schläuche verwenden

• Heizungen dürfen nur unter Beaufsichtigung eingeschaltet bleiben

• Das Belassen von Steckern in den Steckdosen beim Verlassen des Gebäudes ist nicht gestattet

• Vergessenes Ausschalten der Beleuchtung wird dem schuldigen Kunden in Rechnung gestellt

Wenn Sie Fragen zu diesen Vorschriften haben, wenden Sie sich bitte an die Firma Vermeire, Direktion Jachtwerft Delta.