Werft-Vorschriften
• Rauchen und offenes Feuer sind an den Arbeitsplätzen und in den Lagerhallen strengstens untersagt
• Verschiedene Arten von Abfällen müssen in speziell aufgestellten Containern deponiert werden
• Chemische Abfälle dürfen nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters entsorgt werden
• Es ist verboten, Autos vor den Türen der Lagerhallen abzustellen
• Es ist verboten, Autos innerhalb der Lagerhallen abzustellen
• Autos dürfen nur zum Be- und Entladen in die Lagerhallen fahren
• Alle Arbeiten, die eine starke Verschmutzung mit sich bringen, der Geschäftsleitung melden
• Alle Arbeiten, die von anderen Unternehmen als Jachtwerft Delta ausgeführt werden, der Geschäftsführung melden
• Die Werft haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Yachten während der Winterlagerung
• Die Werft haftet nicht für Schäden durch Hebezeuge, Transport und Lagerung
• Der Eigentümer muss gegen Schäden durch diese Tätigkeiten versichert sein
• Die Werft übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Brand in der Werkstatt oder in den Lagerhallen entstehen
• Kalamitäten immer der Geschäftsleitung melden
• Schäden oder Unfälle immer der Geschäftsleitung melden
• Im Brandfall die entsprechenden Feuerlöscher oder Schläuche verwenden
• Heizungen dürfen nur unter Beaufsichtigung eingeschaltet bleiben
• Das Belassen von Steckern in den Steckdosen beim Verlassen des Gebäudes ist nicht gestattet
• Vergessenes Ausschalten der Beleuchtung wird dem schuldigen Kunden in Rechnung gestellt
Wenn Sie Fragen zu diesen Vorschriften haben, wenden Sie sich bitte an die Firma Vermeire, Direktion Jachtwerft Delta.